MaglioNero Ausbeinmesser | Edelstahl (Klinge 13 cm)
- Hochwertiger Bonpertuis-Edelstahl
- Polierte Oberfläche
- Ergonomischer Handgriff für ein ermüdungsfreies und sicheres Arbeiten
Dank seiner hochwertigen, dünnen und gebogenen Bonpertuis-Edelstahlklinge (X50CrMOV15) ermöglicht dieses Ausbeinmesser das Entsehnen, Ausbeinen oder Entschwarten großer Fleischstücke.
Der ergonomische Griff sorgt für guten Halt, erleichtert Ihnen die Schneidarbeit und entspricht hohen hygienischen Anforderungen, da es sterilisierbar ist.
- Länge: 26 cm
- Klinge: 13 cm
- Gewicht: 90 g
- Hochwertiger Bonpertuis-Edelstahl
- Polierte Oberfläche
- Ergonomischer Handgriff für ein ermüdungsfreies und sicheres Arbeiten
- Sterilisierbar
Kundenservice
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Mail: animalcare@horizont.com
Hinweis Waffenrecht
Gesetzeslage in Kürze
In Deutschland verboten sind namentlich Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser und bestimmte Springmesser. Ferner ist es in Deutschland verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (sog. Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen, es sei denn, es bestehe ein berechtigtes Interesse, wie etwa Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport.
Neu ist es aber ausserdem verboten, jegliche Messer an öffentlichen Veranstaltungen und im Personenfernverkehr zu führen – es sei denn, das Messer wird nicht zugriffsbereit nur von einem Ort zum anderen befördert. Ebenso können die Behörden an bestimmten Orten Messerverbotszonen errichten, wo das Führen jeglicher Messer untersagt ist.
Hinweis Gesetzestext