Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte jetzt in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: „Das Gesetz ist hier klar: Wenn der Herdenschutz nicht zumutbar ist, zu hohe wirtschaftliche Belastungen nach sich ziehen würde, also beispielsweise in Deichregionen oder in den Almregionen, dann kann in solchen Regionen der Wolf geschossen werden. Das ist heute möglich und es muss angewendet werden zum Schutz der Herdentiere.“ Gleiches gelte, wenn bereits Risse passiert seien: „Und es kann, wenn ein Riss entstanden ist, auch so lange in ein Rudel hineingeschossen werden, bis der wirtschaftliche Schaden aufhört, sprich: die Risse.“ Die gesetzlichen Möglichkeiten, Wölfe zu schießen seien vorhanden, sie müssten jetzt auch angewendet werden.