Die Obere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Kassel hatte am 26. Oktober die Entnahme von zwei Wölfen, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet im Landkreis Fulda gerissen haben, genehmigt. Die Behörde war davon ausgegangen, dass die fraglichen Tiere Schutzmaßnahmen überwunden haben. Dies sah das Gericht als nicht erwiesen an und hob die Genehmigung auf: "Dass die schadensverursachenden Wölfe ihr Jagdverhalten angepasst und auf zumindest mit Grundschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere ausgerichtet hätten, sei zumindest aktuell nicht feststellbar. Solange das Vorhandensein eines Herdenschutzes nicht nachgewiesen sei, dürfe ein Wolf in Übereinstimmung mit artenschutzrechtlichen Leitlinien aber nicht geschossen werden", meldet das Gericht in einer Pressemitteilung.