Konkret legt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vor, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des internationalen Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume angepasst werden soll.
Es ist nun an den Mitgliedstaaten, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.
Je nachdem, wie die Entscheidungen im Rat und im Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens ausfallen, könnte die Kommission dann vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU anzupassen.