Minister Jung kündigte während eines Besuchs bei Schäfer Moritz Weckbach verschiedene Maßnahmen an:
-Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht: Diese Änderung soll den Abschuss von Problemwölfen erleichtern. Solange auf EU-Ebene der Schutzstatus von Wölfen allerdings nicht geändert wird, hat das praktisch keine Auswirkungen.
-Die Förder- und Entschädigungssätze sollen erhöht und die Fördermöglichkeiten bei den laufenden Betriebsausgaben erweitert werden. Außerdem verspricht der Minister eine Vereinfachung der Dokumentations- und Nachweispflichten. Darüber hinaus soll der Nachweis von Wolfsübergriffen künftig im Regelfall auf der Grundlage der Schadensdokumentation erfolgen. Die bisher obligatorische Genprobe soll nur noch in Ausnahmefällen herangezogen werden.
-Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen werden an den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen. Bislang war das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig.
Quelle und Bildnachweis: Pressemitteilung