In einer Pressemitteilung heißt es: "Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Sie können künftig flexibler Maßnahmen ergreifen, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu verbessern und die Auswirkungen wachsender Wolfsbestände besser zu bewältigen. Zudem können sie Maßnahmen an regionale Besonderheiten anpassen."
Darüber hinaus habe das Parlament beschlossen, die Gesetzesänderung im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hatte.