Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt.
In einer Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) wird Minister Alois Rainer zitiert: "Weidetierhaltung ist das Herzstück unserer Kulturlandschaft – sie prägt unsere Heimat von den Deichen im Norden bis zu den Almen im Süden. Doch wo Herden grasen, ist der Wolf längst kein Zaungast mehr, sondern Teil des Alltags. Für viele Tierhalter bedeutet jeder Riss nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch emotionale Belastung. Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen. Wir stehen an der Seite der Tierhalter, verlässlich und mit Respekt für ihre tägliche Arbeit."
Bildnachweis: BMLEH