Private Geflügelhaltung: Was ist erlaubt?
In den letzten Jahren - gerade in der Corona-Zeit - hat der Trend zur privaten Geflügelhaltung deutlich zugenommen. Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem privaten Grundstück Hühner zu halten. Es gibt dabei allerdings ein paar Regeln zu beachten.
Wer darf Hühner halten?
Grundsätzlich darf jeder Hühner oder anderes Geflügel wie Puten, Enten, Gänse oder Wachteln halten. Wer allerdings zur Miete wohnt, sollte unbedingt den Vermieter fragen, denn dieser kann Tierhaltung auf seinem Grundstück untersagen.
Müssen die Hühner gemeldet werden?
Ja! Der Bestand ist - ab dem ersten Tier - beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Außerdem müssen die Tiere bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes angemeldet werden. Jedes Jahr muss die Zahl der gehaltenen Tiere genannt werden (Stichtagsmeldung). Die Tierseuchenkasse erhebt daraufhin einen Beitrag. Das sind in der Regel - je nach Tierzahl - nur wenige Euro. Dafür zahlt die Tierseuchenkasse im Seuchenfall eine Entschädigung sowie die Entsorgung der verendeten Tiere.
Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Hühner benötigen Auslauf sowie einen Witterungsschutz, das heißt einen kleinen Stall, in dem sie sich vor allem nachts zurückziehen können. Wie so ein Hühnerstall idealerweise auszusehen hat, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag "Wie wird ein Hühnerstall optimal eingerichtet?". Frisches Wasser und Futter müssen ausreichend zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass der Tierhalter täglich genügend Zeit einplanen muss, um Stall und Auslauf zu kontrollieren und zu reinigen sowie um Futter und Wasser nachzufüllen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Neben den Anschaffungskosten für die Tiere muss zum Start erst einmal eine Investition in Stall inklusive Einrichtung sowie in den Bau des Auslaufs eingeplant werden. Zu den laufenden Kosten zählen die Kosten für Futter sowie den Tierarzt. Bestimmte Impfungen sind in Deutschland auch für Hobby-Tierhalter Pflicht.
Kann ich die Eier auch verkaufen?
Wenn Eier aus privater Hühnerhaltung im Bekanntenkreis gegen Geld verkauft werden, gilt das in Deutschland nicht mehr als rein private Nutzung, sondern als Lebensmittelabgabe an Dritte – und damit greifen bestimmte rechtliche Anforderungen.
Sobald Eier gegen Entgelt abgegeben werden, gilt:
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Hygienevorschriften einhalten (z. B. saubere Nester, keine verschmutzten Eier verkaufen).
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Die Eier nicht waschen (führt zu schnellerem Verderb).
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Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angeben (28 Tage ab Legedatum).
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Das Lege- bzw. Verpackungsdatum kenntlich machen.
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Kühlpflicht nach 18 Tagen (empfohlen).
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Verpackung beschriften (z. B. „Eier aus Kleinhaltung, nicht sortiert, nicht gewaschen – nur für den privaten Gebrauch“).
Immerhin müssen die Eier nicht gestempelt werden, wenn sie nur in kleinen Mengen direkt an Endverbraucher verkauft werden. Und es kommen noch steuerrechtliche Aspekte hinzu: Solange nur geringe Mengen und ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden, gilt das meist als Liebhaberei, die keiner Steuerpflicht unterliegt. Wenn der Verkauf regelmäßiger und/oder umfangreicher wird, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.